Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tiertrauer München GmbH
§1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen. Eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers und Auftragsgeber gelten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, eines Wiederspruches gegen deren Geltung bedarf es nicht.
§2 Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind in Bezug auf Preise und Durchführungsmöglichkeiten stets freibleibend. Unser ausführendes Personal ist zu Vereinbarungen und nachträglichen Vertragsänderungen nicht berichtigt und nicht bevollmächtigt.
§3 Preise
Unsere Preise für Sammel- bzw. Einzeleinäscherung schließen Verpackung, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet. Sammel- bzw. Einzeleinäscherungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Rechnungsstellungen sind Zahlungen für erbrachte Leistungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Anlieferung bzw. Auftragsunterschrift ist die Zahlung bar, per Überweisung im Voraus oder EC-Karte zu leisten.
§4 Ausführung
Bei Einzeleinäscherungen kann der Tierhalter innerhalb von drei Tagen ab Datum des Vertragsabschluss vom Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch machen unter Abholung des Tieres und Bezahlung einer Verwaltungsgebühr. Die Aufbewahrung der Asche bei Einzeleinäscherungen beträgt drei Monate ab Datum Vertragsabschluss. Nach Ablauf der Frist für das Vertragsrücktrittrecht wird das Tier gemäß Auftrag eingeäschert. Bei Gewichtsdifferenzen behalten wir uns eine Nachberechnung vor. Bei Sammeleinäscherungen ist das Vertragsrücktrittrecht ausgeschlossen. Die Tiertrauer München GmbH behält sich vor, die Sammeleinäscherung bei Nichtwiderspruch des Tierbesitzers auch in einem weiteren, hauseigenem Krematorium durchzuführen. Das Abgabeverbot an Dritte bleibt auch hier garantiert.
§5 Gewährleistung, Haftung
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nur dann anerkannt werden, wenn solche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Erbringen der jeweiligen Leistungen angezeigt werden. Sofern offensichtliche Mängel Transportbehältnis oder Ausstattung betreffen, können Gewährleistungsansprüche nur anerkannt werden, wenn solche Mängel vor Durchführung der Einäscherung gemeldet werden. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen, soweit nicht anderes bestimmt ist. Nicht vorhersehbare Schäden sind von unserer verschuldenabhängigen Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nicht erfasst. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit der ausführenden Dritten entstehen.
Der Auftraggeber übernimmt mit Unterzeichnung des Auftrages die persönliche Haftung für Kosten und Auslagen. Haftungen für Schäden wie bei Brand, Einbruch, höhere Gewalt, Transport oder anderen Ursachen, woraus der Verlust des Tieres resultiert, werden nicht übernommen.
Bei den Auslagen (fremde Lieferungen und Leistungen) geben wir die Wünsche für Ihren Namen und für Ihre Rechnung sorgfältig weiter.
§6 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist, München, auch für Schecklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepuplik Deutschland
§7 Schlußbestimmungen
Soweit eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleibt der geschlossene Vertrag im Übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich am Nächsten kommt.